Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften

Das BMF hat am 29.9.2016 den Ländern und Verbänden den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz, 2. FiMaNoG) zur Konsultation zugeleitet.

Das 2. FiMaNoG verankert die Vorgaben der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) nebst der dazugehörigen Verordnung (MiFIR), der EU-Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung = SFT-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2015/2365) und der Benchmark-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2016/1011) im nationalen Recht.

Zur Umsetzung dieser EU-Regelungen sind Anpassungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Kreditwesengesetz (KWG) und Börsengesetz (BörsG) erforderlich. Hinzu kommen Änderungen u.a. im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie zahlreiche Folgeänderungen in anderen Vorschriften, da das Gesetz zum Anlass genommen wird, das WpHG zur besseren Übersichtlichkeit neu zu nummerieren.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Referentenentwurf hier (pdf-Format).

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.10.2016 15:25
Quelle: BMF PM vom 30.9.2016

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