Die Zeitschrift

 

Aktienrecht aktuell

 
News

 

Die EU-Kommission hat den geplanten Zusammenschluss von Deutscher Börse und NYSE Euronext nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt, da er im Bereich des weltweiten Börsenhandels mit europäischen Finanzderivaten zu einer monopolartigen Stellung geführt hätte. Zusammen kontrollieren die beiden Unternehmen über 90 Prozent des weltweiten Handels mit den genannten Derivaten.

BGH 13.12.2011, II ZB 12/11
Im Spruchverfahren können die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (§ 5 SpruchG) nicht dem Antragsteller auferlegt werden. Eine Erstattung der Kosten des Antragsgegners ist in § 15 SpruchG nicht vorgesehen;  § 15 Abs. 4 SpruchG regelt die Kostenerstattung für die außergerichtlichen Kosten abschließend.

BGH 6.12.2011, II ZB 5/11
Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses für das OLG besteht nicht, wenn das Prozessgericht i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 KapMuG in demselben Musterverfahren bereits zuvor einen Vorlagebeschluss mit identischem Feststellungsziel erlassen hat. In diesem Fall steht die Sperrwirkung des § 5 KapMuG dem Erlass eines weiteren Vorlagebeschlusses entgegen.

OLG Düsseldorf 20.12.2011, I-6 W 214/11
In die Ermessensentscheidung bei der Bemessung des Streitwerts für eine aktienrechtliche Beschlussmängelklage von Kleinaktionären ist zunächst deren Interesse mit einzubeziehen, welches aber in der Regel nur maximal mit dem Kurswert ihrer Beteiligungen als Kleinaktionäre zu bemessen ist. Auf der Gegenseite ist das Interesse der beklagten Gesellschaft an der Aufrechterhaltung der angefochtenen Beschlüsse zu berücksichtigen.

Das Bundeskabinett hat am 20.12.2011 einen Gesetzentwurf zur Änderung des AktG beschlossen. Die Reform sieht u.a. vor, in Not geratenen Kreditinstituten eine Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital zu erleichtern und die Möglichkeit von Vorzugsaktien ohne einen zwingenden Nachzahlungsanspruch zu schaffen.

OLG Frankfurt a.M. 13.12.2011, 5 U 56/11
Die Eurohypo AG muss Genussscheine der ehemaligen Rheinhyp während des Bestehens eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages unabhängig von ihrer tatsächlichen Ertragslage jährlich bedienen und bei Fälligkeit zum vollen Nennbetrag zurückzahlen. Grund hierfür ist eine positive Gewinnprognose bei Abschluss des Unternehmensvertrages.

BGH 13.12.2011, XI ZR 51/10
Der BGH hat ein Grundsatzurteil zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37b WpHG gefällt. Er hat eine Haftung - entgegen der Vorinstanzen - nicht ausgeschlossen, und entscheidend darauf abgestellt, ob das betreffende Kreditinstitut, das Finanzprodukte anbot, die sich auf Forderungen aus dem US-Hypothekenmarkt bezogen, die Bedeutung seines Engagements in US-Subprimes für den Wertpapiermarkt erkannt hatte.

BGH 15.11.2011, II ZR 149/10
Eine AG kann mit ihrem Aktionär über den Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen der bei einer Sachkapitalerhöhung übernommenen Einlageverpflichtung und dem tatsächlichen Wert der zur Erfüllung erbrachten Sachleistung (sog. Differenzhaftungsanspruch) einen Vergleich schließen, wenn eine tatsächliche oder rechtliche Ungewissheit über den Bestand oder Umfang des Anspruchs besteht. Eine in dem Vergleich vereinbarte anderweitige Zahlungspflicht des Aktionärs kann später nur mit Ansprüchen gegen die AG verrechnet werden, wenn sie vollwertig, fällig und liquide ist.

BGH 25.10.2011, XI ZR 67/11
Ein Kapitalanleger muss sich im Falle der Insolvenz eines Wertpapierhandelsunternehmens von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen keine Provisionsansprüche des Wertpapierhandelsunternehmens entgegenhalten lassen, wenn dieses die Ansprüche nach dem Rechtsgedanken des § 654 BGB verwirkt hat. Das hat der BGH in einem weiteren Urteil in Sachen "Phoenix" entschieden.

BGH 27.9.2011, VI ZR 135/10
In Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen liegt eine grob fahrlässige Unkenntnis i.S.v. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB im Allgemeinen nicht schon dann vor, wenn sich die für die Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung notwendigen Informationen aus dem Anlageprospekt ergeben, der Anleger aber dessen Lektüre unterlassen hat. Dies gilt selbst dann, wenn der Anleger später im Zusammenhang mit der Anlageentscheidung eines Dritten einen Folgeprospekt gelesen hat.

BFH 7.7.2011, IX R 2/10
Eine mögliche - durch die Kennzeichnung als Nennbetragsaktien anstatt als Stückaktien bedingte - formale Unrichtigkeit von Aktien hindert nicht den Erwerb des dann noch unverkörperten Mitgliedschaftsrechts an der AG. Die Verbriefung des Mitgliedschaftsrechts in Gestalt von Aktienurkunden hat lediglich deklaratorische Bedeutung.

BGH 20.9.2011, II ZR 234/09
Eigene Aktien der Gesellschaft können nicht als Sacheinlage eingebracht werden. Der Verzicht auf den Anspruch auf Rückerstattung von darlehensweise an die Gesellschaft überlassenen Aktien steht dem Einbringen als Sacheinlage jedenfalls dann gleich, wenn er in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Darlehensgewährung vereinbart wurde.

OLG Düsseldorf 27.7.2011, I-26 W 7/10 (AktE)
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 DrittelbG, der für Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat auch bei AG mit regelmäßig weniger als 500 Arbeitnehmern vorsieht, wenn diese vor dem 10.8.1994 eingetragen wurden und keine Familiengesellschaften sind, ist verfassungsgemäß. Die Norm hält sich im Rahmen des dem Gesetzgeber zustehenden Ermessensspielraums und ist sachlich gerechtfertigt.

OLG Frankfurt a.M. 17.8.2011, 13 U 100/10
Der unternehmerische Ermessensspielraum des AG-Vorstandes erlaubt ein Handeln gegen die Interessen eines (Haupt-)Aktionärs der AG. Bei unternehmerischen Entscheidungen ist dem Vorstand ein weiter Beurteilungsspielraum zuzubilligen - sog. Business Judgement Rule.

OLG Stuttgart 6.9.2011, 8 W 319/11
Die Privilegierung nach § 27 Abs. 4 S. 1 AktG erfordert entsprechend dem Wortlaut des § 27 Abs. 4 S. 2 AktG die Offenlegung der Vereinbarung gegenüber dem Registergericht bei der Erstanmeldung bzw. der Anmeldung über die Kapitalerhöhung. Die Nachholung einer unterlassenen Offenlegung ist allenfalls möglich, solange die AG bzw. die Kapitalerhöhung noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist.

OLG München 28.9.2011, 7 U 711/11
Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG vom 5.10.2009 hinsichtlich eines Squeeze outs der früheren Aktionäre der HRE steht mit dem GG und den Vorgaben des EG-Vertrages wie auch des Aktienrechts in Einklang. Insbes. stellen sowohl § 12 Abs. 4 FMStBG als auch § 5a des FMStFG verfassungsgemäße Rechtsgrundlagen für die getroffenen Maßnahmen dar.

BGH 27.9.2011, XI ZR 178/10 u.a.
Der BGH hat in zwei Parallelverfahren erstmals über Schadensersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers entschieden. Der BGH wies die Klagen ab; die Anleger seien über das Risiko, bei einer Lehman-Insolvenz die Anlagesummen vollständig zu verlieren, hinreichend belehrt worden.

BGH 19.7.2011, II ZR 246/09
Eine aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Aktiengesellschaft nur dann nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn der angefochtene Beschluss zu einer Vergrößerung der Insolvenzmasse führt. Im Rahmen eines fremdnützigen Verwaltungstreuhandverhältnisses werden dem Treuhänder Stimmrechte eines Dritten, der sein Verhalten mit dem Treugeber abgestimmt hat, nicht nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.

BGH 20.9.2011, XI ZR 434/10
Die Entschädigungseinrichtung muss die angemeldeten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach in eigener Verantwortung prüfen und nach § 5 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 EAEG geeignete Maßnahmen treffen, um die Gläubiger fristgerecht zu entschädigen. Aufgrund dessen muss sie Fragen tatsächlicher oder rechtlicher Art selbst entscheiden oder kann darüber - wenn und soweit dies angezeigt ist - einen "Musterprozess" führen. Bei Untätigkeit tritt nach Ablauf der 3-Monats-Frist des § 5 Abs. 4 S. 6 EAEG (wie hier im Fall "Phoenix") die Fälligkeit der Entschädigungsansprüche ein.

BGH 5.7.2011, II ZR 199/10
Auch bei einer als GbR ausgestalteten Publikumsgesellschaft hat die Auflösung der Gesellschaft grundsätzlich zur Folge, dass die einzelnen Gesellschaftern verliehene Einzelgeschäftsführungsbefugnis nach § 730 Abs. 2 S. 2 BGB erlischt; die Geschäftsführung und Vertretung steht von der Auflösung an allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Bei der Abwicklung einer GbR kann das Gericht aus wichtigen Gründen entsprechend § 146 Abs. 2 HGB Liquidatoren ernennen.

OLG Düsseldorf 4.7.2011, I-26 W 8/11 (AktE)
Veranlasst der im Spruchverfahren gerichtlich bestellte gemeinsame Vertreter der nicht antragstellenden Aktionäre zusätzlich zu dem gerichtlich bestellten Sachverständigen ein Privatgutachten zur Unternehmensbewertung, so sind die Kosten hierfür grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Der gemeinsame Vertreter sollte seine Aufgabe erfüllen können, ohne einen zusätzlichen Gutachter zu seiner Unterstützung heranzuziehen.

BGH 26.7.2011, II ZB 11/10
Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses nach § 4 Abs. 1 KapMuG für das OLG entfällt, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht Gegenstand eines Musterverfahrens sein kann. Fehler und Auslassungen des Vorlagebeschlusses z.B. bei der Bezeichnung der Beweismittel sowie der Darstellung des wesentlichen Inhalts der erhobenen Ansprüche können jedoch während des Musterverfahrens behoben werden und berechtigen das OLG daher nicht, den Vorlagebeschluss aufzuheben und an das Prozessgericht zurückzugeben.

BFH 20.4.2011, I R 97/10
Werden Gesellschaftsanteile an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen an der aufnehmenden Kapitalgesellschaft eingebracht, entspricht der vom Einbringenden erzielte Veräußerungspreis grundsätzlich dem Wert, den die aufnehmende Kapitalgesellschaft für die eingebrachten Anteile angesetzt hat. Wird dieser Wert im Rahmen der Besteuerung jener Kapitalgesellschaft korrigiert, so ändert sich dadurch zugleich der beim Einbringenden zu berücksichtigende Veräußerungspreis.

BFH 14.3.2011, I R 40/10
Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts in eine Tochtergesellschaft eingelegt hat, sind bei dieser mit dem Teilwert und nicht mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Die infolge der Einlage aufgrund Anteilsvereinigung entstehenden Grunderwerbsteuern erhöhen weder den Teilwert der eingelegten Anteile noch sind sie den bereits vorher gehaltenen (Alt-)Anteilen als nachträgliche Anschaffungs(neben)kosten zuzurechnen.

BGH 20.7.2011, 3 StR 506/10
Macht der Vorstandssprecher einer Bank (hier: IKB Deutsche Industriebank AG) in einer Presseerklärung irreführende Angaben über Umstände, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, erfüllt er die Straftatbestände der §§ 38 II, 39 II Nr. 11, 20a I 1 Nr. 1 WpHG. Gegen die Strafvorschriften bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Die EU-Kommission hat am 20.7.2011 Vorschläge vorgelegt, die das Verhalten der 8000 in Europa tätigen Banken ändern sollen. Der Vorstoß umfasst zwei Rechtsakte, die als Gesamtpaket zu betrachten sind: eine Richtlinie über die Zulassung zum Einlagengeschäft und eine Verordnung, die die Tätigkeit der Kreditinstitute und Wertpapierfirmen regelt.

BFH 23.3.2011, X R 45/09
Im Anschluss an die BFH-Entscheidung vom 28.1.1982 (Az.: IV R 100/78) gilt die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung grundsätzlich auch im Verhältnis zwischen einer AG und ihrem Mehrheitsaktionär. Auch die zwischenzeitlichen Änderungen im Aktienrecht haben diese Grundsätze nicht überholt, wobei sie auch auf börsennotierte AG anwendbar sind.

BGH 19.7.2011, II ZR 124/10
Unzutreffende Angaben zur Bevollmächtigung in der Einberufung zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft nach der bis 31.8.2009 geltenden Fassung von § 121 Abs. 3 AktG führen nicht zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse. Das hat der BGH in einem Verfahren entschieden, mit dem sich Aktionäre der Deutschen Bank AG gegen mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung gewendet hatten.

Die EU-Kommission hat am 18.7.2011 für den Bankenkonzern Hypo Real Estate Umstrukturierungsbeihilfen bestehend aus Kapitalzuführungen von 10 Mrd. €, einer Entlastungsmaßnahme für wertgeminderte Vermögenswerte mit einem Beihilfeelement von circa 20 Mrd. € sowie Liquiditätsgarantien im Umfang von 145 Mrd. € nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf einer Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d WpHG zur Konsultation gestellt.

OLG Frankfurt a.M. 5.7.2011, 5 U 104/10
Die von Aktionären der Deutschen Bank erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 26.5.2009 waren auch in zweiter Instanz teilweise erfolgreich. Die Aktionäre hatten neben Formfehlern bei der Durchführung der Hauptversammlung u.a. geltend gemacht, dass über die im Geschäftsjahr 2008 vollzogene Übernahme der Postbank AG kein hinreichender Bericht erstattet worden sei.

Am 1.7.2011 wird ein europaweit vereinheitlichtes zweiseitiges Informationsblatt, ein sog. "key information document (KID)" eingeführt, das Anlageziele, Kosten und Wertentwicklung sowie Risiko- und Ertragsprofil eines Investmentfonds darstellt. Außerdem müssen Vertreiber von Finanzinstrumenten ab Juli 2011 nach dem Wertpapierhandelsgesetz ihren Kunden "Produktinformationsblätter" und bei Verkauf von Investmentfonds die "wesentlichen Anlegerinformationen" zur Verfügung zu stellen.

BGH 14.4.2011, 2 StR 616/10
Der Tatrichter muss den Wert einer Aktie (als Anteil an einem zu bestimmenden Unternehmenswert) zum jeweiligen Zeichnungszeitpunkt ermitteln, um unter Gegenüberstellung zu den jeweiligen Erwerbspreisen die erforderliche Saldierung vornehmen und die Schadenshöhe in jedem Einzelfall konkret beziffern zu können. Er muss dabei auch das - täuschungs- und irrtumsbedingt überhöhte - Risiko des Aktienerwerbs und den dadurch verursachten Minderwert bewertend berücksichtigen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Neufassung des Rundschreibens MaComp 4/2010 (WA) veröffentlicht. Damit führt die BaFin den mit der Erstfassung der MaComp im letzten Jahr eingeschlagenen Weg fort, sämtliche Veröffentlichungen zu den Wohlverhaltensregeln der §§ 31 ff. WpHG in einem Rundschreiben zu bündeln.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den mit der Deutschen Bundesbank abgestimmten Entwurf der Zweiten Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (ÄnderungsVO-E) vorgelegt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6.6.2011 den Jahresbericht 2010 veröffentlicht. BaFin-Präsident Jochen Sanio äußerte in diesem Zusammenhang die Hoffnung, dass alle wichtigen Bankenländer das neue Regelwerk Basel III anwenden werden. Nur dann werde Basel III die gewünschte globale Bedeutung erlangen.

BGH 31.5.2011, II ZR 141/09
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau muss Aufwendungen der Deutschen Telekom AG ersetzen, die dieser nach dem sog. "dritten Börsengang" durch einen in den USA im Zusammenhang mit Sammelklagen wegen Prospekthaftung geschlossenen Vergleich entstanden sind. Ob auch die Bundesrepublik Deutschland der Telekom zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet ist, muss noch geklärt werden.

Der Deutsche Bundestag hat am 26.5.2011 eine Änderung des Umwandlungsgesetzes (UmwG) beschlossen. Das Änderungsgesetz dient in erster Linie der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die am 22.10.2009 in Kraft getreten ist, und sieht insbesondere eine weitere Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung vor, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll.

BVerfG 26.4.2011, 1 BvR 2658/10
Rechtsträger von Unternehmen, so auch Aktiengesellschaften, können durch Aufnahme miteinander verschmolzen werden. In dem Verschmelzungsvertrag haben die beteiligten Rechtsträger u.a. das Umtauschverhältnis der Anteile des übertragenden in Anteile des übernehmenden Rechtsträgers festzulegen. Sind Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers der Auffassung, das Umtauschverhältnis sei zu niedrig bemessen, können sie von dem übernehmenden Rechtsträger einen Ausgleich durch bare Zuzahlung verlangen und auf Antrag im gerichtlichen Spruchverfahren bestimmen lassen.

BGH 19.4.2011, II ZR 237/09 u.a.
Ein gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossener Minderheitsaktionär kann die einem außenstehenden Aktionär aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für ein zurückliegendes Geschäftsjahr nicht mehr verlangen, wenn alle Aktien der Minderheitsaktionäre im Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung für dieses Geschäftsjahr mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister bereits auf den Hauptaktionär übergegangen sind.

BGH 22.2.2011, II ZR 146/09
Zur Beantwortung der Frage, ob ein Vorstandsmitglied einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei der Entscheidung über die Erweiterung einer Niederlassung von einer zutreffend erstellten Ertragsprognose ausgegangen ist, muss das Gericht regelmäßig einen Sachverständigen hören, sofern es nicht darlegt, dass es eigene Sachkunde auf dem Gebiet der Unternehmensplanung besitzt und deswegen in der Lage ist, die streitigen Fragen ohne sachverständige Hilfe abschließend zu beurteilen.

BGH 8.2.2011, II ZR 206/08
Im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess ist eine hilfsweise Erledigungserklärung nach einem Bestätigungsbeschluss unzulässig. Eine Umdeutung des unzulässigen Hilfsantrags auf Feststellung der Erledigung in einen Antrag nach § 244 S. 2 AktG kommt in entsprechender Anwendung von § 140 BGB nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen der umgedeuteten Prozesshandlung eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht.

Durch das geplante Gesetz soll der Anlegerschutz im Bereich des sog. Grauen Kapitalmarkts, in dem Anleger in der Vergangenheit viel Geld verloren haben, verstärkt werden. Ziel ist es, die Informationsbasis für oftmals weit reichende Investmententscheidungen zu verbessern, etwa durch schärfere Produktregulierung, erhöhte Anforderungen auf Seiten des Vertriebs und Erleichterungen für Anleger im Bereich der Prospekthaftung.

OLG Frankfurt a.M. 22.3.2011, 5 U 29/06
Eine Bank hat nicht alleine deshalb Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder, weil durch einzelne - von diesen beschlossene - derivative Zinsgeschäfte zum Teil negative Ergebnisse erzielt wurden. Bei der Feststellung eines Schadens kann nicht isoliert auf einzelne Geschäfte abgestellt werden; erst wenn sich bei einer Saldierung aller Geschäfte eines Paketes ein negatives Ergebnis ergeben hätte und nach Berücksichtigung evtl. abgeschlossener Sicherungsgeschäfte wäre ein Schaden möglich.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Merkblatt mit grundlegenden Informationen zum Tatbestand des Eigenhandels und des Eigengeschäfts veröffentlicht. Dieses Merkblatt ersetzt das "Merkblatt - Hinweise zum Tatbestand des Eigenhandels und der Eigengeschäfte (Stand: Dezember 2009)" vom 8.12.2009 und das "Merkblatt - Hinweise zur Bereichsausnahme für Warenhändler (Stand: November 2010)" vom 26.11.2010.

BGH 22.3.2011, II ZR 229/09
Minderheitsaktionäre, deren Aktien nach dem Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf einen Hauptaktionär übertragen werden sollen, verlieren die Befugnis, diesen Beschluss wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung anzufechten, nicht, wenn der Übertragungsbeschluss vor Zustellung ihrer Klage in das Handelsregister eingetragen wird und ihre Aktien damit auf den Hauptaktionär übergehen.

BGH 22.3.2011, XI ZR 33/10
Hat ein CMS Spread Ladder Swap-Vertrag bei Vertragsschluss einen von der Bank bewusst einstrukturierten negativen Marktwert (hier: ca. 4 Prozent der Bezugssumme), und weist die Bank den Anleger nicht darauf hin, so verletzt sie damit ihre Beratungspflichten. Die Bank ist im Rahmen der von ihr durchgeführten Anlageberatung zu einer dahingehenden Aufklärung verpflichtet, weil der von ihr bewusst strukturierte negative Marktwert Ausdruck eines schwerwiegenden Interessenkonfliktes ist.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21.3.2011 die Ergebnisse des deutschen Marktes zur fünften quantitativen Auswirkungsstudie (QIS 5) veröffentlicht. Die BaFin setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass die Erkenntnisse aus der Studie bei den Diskussionen über die Gestaltung von Solvency II berücksichtig werden und der Entwurf des Regelwerks nachgebessert wird.

OLG Schleswig 2.3.2011, 9 U 22/10
Eine Bank muss zugesagte Sonderzahlung gegenüber stillen Gesellschaftern erbringen, auch wenn zum Zeitpunkt der Zusage bereits ein Jahresfehlbetrag absehbar war. Die Zahlungszusage stellt keine Schenkung dar; im Vordergrund steht die Stützung und Stärkung des eigenen Geschäftsbetriebes.

Das Bundeskabinett hat am 2.3.2011 - basierend auf einer entsprechenden Ermächtigung im Restrukturierungsfondsgesetz, das als Teil des Restrukturierungsgesetzes Ende letzten Jahres in Kraft getreten war - die Restrukturierungsfonds-Verordnung (RStruktFV) beschlossen. Auf dieser Grundlage soll künftig die Bankenabgabe erhoben werden.

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Anpassung der nationalen Aufsichtsgesetze an das neue Europäische Finanzaufsichtssystem vorgelegt. Das neue Aufsichtssystem auf europäischer Ebene wurde zum 1.1.2011 geschaffen und beinhaltet u.a. die neuen europäischen Finanzaufsichtsbehörden.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie haben gemeinsam einen Diskussionsentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im Bereich des sog. "Grauen Kapitalmarkts" erarbeitet. Der Diskussionsentwurf soll nach Abschluss des nun eingeleiteten Konsultationsverfahrens zeitnah durch das Bundeskabinett beschlossen werden.

Das Bundeskabinett hat am 23.2.2011 einen Regierungsentwurf zur Reform des Insolvenzrechts verabschiedet. Das Gesetz soll die Möglichkeiten für eine Sanierung von Unternehmen, die in eine Krise geraten sind, erleichtern.

OLG Frankfurt a.M. 15.2.2011, 5 U 30/10
Zahlungen des Vorstandes einer SE an ein Aufsichtsratsmitglied für Dienstverpflichtungen außerhalb seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat (hier: Rechtsberatung) sind nur dann erlaubt, wenn der Gesamtaufsichtsrat vorher zustimmt. Eine nachträgliche Genehmigung der Zahlungen durch den Aufsichtsrat lässt die Pflichtwidrigkeit der Zahlungen nachträglich nicht entfallen.

OLG Frankfurt a.M. 5.8.2010, 21 AR 50/10
Für Ansprüche nach §§ 37b, 37c WpHG ist nach Artikel 5 Nr. 3 EuGVVO der Sitz der Börse, an die die streitgegenständlichen Wertpapiere zum Handel zugelassen sind, als Erfolgsort anzusehen. Verweisungsbeschlüsse sind für das aufnehmende Gericht gem. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bindend; die Bindungswirkung entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist.

BGH 22.11.2010, II ZB 7/09
Der BGH hat in einem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen angeblich verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden ihres damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Schrempp dem EuGH Fragen zur Auslegung der Marktmissbrauchs-Richtlinie und der zu deren Durchführung erlassenen Durchführungs-Richtlinie zur Vorabentscheidung vorgelegt.

OLG Frankfurt a.M. 7.12.2010, 5 U 29/10
Das OLG Frankfurt a.M. hat die von Aktionären der Commerzbank erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 2009 zurückgewiesen. Damit hat es die vorausgehende gegenteilige Entscheidung des LG in erster Instanz abgeändert.

OLG Stuttgart 17.11.2010, 20 U 2/10
Soweit Aktionäre im Rahmen einer Hauptversammlung detaillierte Auskünfte über Derivatgeschäfte der AG begehren, kann sich der der Vorstand auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen, wenn bei Erteilung der Auskunft die Gefahr drohen würde, dass Kapitalmarktteilnehmer diese Information nutzen, um sich als "Trittbrettfahrer" an die Strategie der AG anzuhängen oder gegen sie zu spekulieren. Das Geheimhaltungsinteresse wird durch das Interesse an der Aufklärung etwaiger Pflichtverletzungen nicht überwogen; eine gesetzlich Verpflichtung zur Offenlegung der Derivatgeschäfte besteht ebenfalls nicht.

OLG Stuttgart 14.10.2010, 20 W 16/06
Im Fall eines vertragsautonom ausgehandelten und von einer großen Aktionärsmehrheit gebilligten Verschmelzungsvertrags zum Zusammenschluss zweier unabhängiger Konzerne (hier: DaimlerChrysler AG, heute Daimler AG) ist die gerichtliche Prüfung des Aktien-Umtauschverhältnisses eingeschränkt. Sie hat sich darauf zu konzentrieren, ob die zwischen den unabhängigen Unternehmen geführten Verhandlungen als sorgfaltsgemäß angesehen werden können.

BGH 18.10.2010, II ZR 270/08
Der BGH hat in einem Verfahren zur Abfindung in Aktien nach einer Eingliederung und einem Spruchverfahren entschieden (Siemens-Nixdorf Informationssysteme AG). Danach kann ein Aktionär zwar bei einem Umtauschverhältnis von 13 zu 3 (entsprechend 4 1/3 zu 1) nicht erst für 13 Aktien, sondern schon für 5 Aktien einen Umtausch in Aktien der Beklagten verlangen. Erschleicht er sich allerdings eine im Gesetz nicht vorgesehene Barabfindung, bleibt er an seine Wahl gebunden.

Da § 123 Abs. 4 AktG i.d.F. des UMAG ausdrücklich nur noch den Tag der Hauptversammlung von der Zählung ausschloss, war bei der Berechnung der Einberufungsfrist nach § 123 Abs. 1 AktG a.F. der Tag der Einberufung mitzuzählen. Das entsprach auch dem Willen der Verfasser des Regierungsentwurfs zum UMAG und hätte die Regelung in § 123 Abs. 4 2. Hs. AktG a.F. ansonsten unverständlich gemacht.

Den ehemaligen Aktionären der T-Online International AG (T-Online) steht im Hinblick auf die Verschmelzung auf die Deutsche Telekom AG (Telekom) eine Zuzahlung von 1,15 € pro Aktie zu. Das OLG entschied, dass sich das LG bei der Schätzung des Werts der beiden Unternehmen zur Überprüfung der Angemessenheit des im Verschmelzungsvertrag festgesetzten Umtauschverhältnisses im Ergebnis zu Recht an den Börsenwerten der beiden Gesellschaften orientiert hat.

Im Rahmen der §§ 142 Abs. 2, 315 S. 2 AktG ist es zunächst Sache der Antragsteller, Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ein Verdacht von Unredlichkeiten oder einer groben Verletzung des Gesetzes oder der Satzung bzw. eine pflichtwidrige Nachteilszufügung ergeben. Dem Antrag auf gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern kann aber nur stattgegeben werden, wenn das Gericht nach Anhörung der Gesellschaft und des Aufsichtsrats zu der Überzeugung gelangt, dass hinreichende Tatsachen im vorgenannten Sinne vorliegen.

Nimmt der Kläger im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess im Rahmen eines Vergleichs die Klage zurück, hat er auch die außergerichtlichen Kosten der auf Beklagtenseite beigetretenen, am Vergleich nicht beteiligten streitgenössischen Nebenintervenienten gem. § 269 Abs. 3 S. 2 Halbs. 1 ZPO zu tragen. Dies gilt vorbehaltlich der Ausnahmeregelung des § 269 Abs. 3 S. 2 Halbs. 2 ZPO.

Zwar mag es Zweifel darüber geben, in welcher Weise das von § 135 Abs. 2 S. 4 AktG a.F. geforderte nachprüfbare Festhalten "zu erfolgen hat". Frei von Zweifeln ist jedoch, dass das Schriftformerfordernis für die Vollmachtserteilung aufgehoben wurde, da dies von dem Gesetzgeber des Namensaktiengesetzes (NaStraG) als nicht mehr zeitgemäß angesehen wurde.

Wertpapierhandelsgesetz

 


Dieser WpHG-Kommentar gehört zweifelsohne zu den Standardwerken im Kapitalmarktrecht und präsentiert sich daher ab der 5. Auflage im Großkommentar-Format. Er liefert meinungsbildende Kommentierungen und zugleich praxisnahe Lösungen zu allen WpHG-Fragen - immer auch mit Blick auf die bedeutsame europäische Rechtsentwicklung.

Jetzt versandkostenfrei bestellen!