Die Zeitschrift

 

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Themenvorschau

Die folgenden Beiträge sind für die nächsten Hefte der AG vorgesehen. Die Auflistung entspricht nicht zwingend der Reihenfolge des Erscheinens im Heft.

  • Hellgardt, Alexander, Europarechtliche Vorgaben für die Kapitalmarktinformationshaftung de lege lata und nach Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung
    Nach Auffassung der EU-Kommission besteht ein Rechtsdurchsetzungsdefizit im europäischen Kapitalmarktrecht, welches sie durch Verschärfung öffentlich-rechtlicher und strafrechtlicher Sanktionen beheben möchte. Der Beitrag stellt die Frage, welche Vorgaben das Unionsrecht für die zivilrechtliche Durchsetzung kapitalmarktrechtlicher Publizitätspflichten aufstellt. Dabei stellt sich heraus, dass die durch die BGH-Rechtsprechung ausgeformte gegenwärtige deutsche Kapitalmarkthaftung in vielerlei Hinsicht den Anforderungen nicht gerecht wird, die insbesondere der EuGH in einer Vielzahl von Urteilen entwickelt hat. Sollte demnächst die geplante Marktmissbrauchsverordnung in Kraft treten, zieht dies weitere Folgen für die Kapitalmarkthaftung in Deutschland nach sich. Es ist zu vermuten, dass die Kommission, wie bereits im Kartellrecht, zukünftig die zivilrechtliche Durchsetzung des Kapitalmarktrechts - etwa durch Sammelklagen - stärker in ihre Überlegungen einbeziehen wird.
  • Hasselbach, Kai / Seibel, Markus, Ad-hoc-Ausschüsse des Aufsichtsrats - Corporate-Governance-Instrument zur Wahrnehmung von Aufsichtsratsaufgaben in Sondersituationen
    Die Aufsichtsräte deutscher Unternehmen sind vielfach schon aufgrund der fehlenden Flexibilität, die sich aus der (großen) Zahl ihrer Mitglieder ergibt, nicht ohne weiteres in der Lage, sich mit komplexen, in der Bearbeitung zeitintensiven oder besonders eilbedürftigen Problemen des Unternehmens effizient zu befassen. Die ständigen Ausschüsse des Aufsichtsrats wiederum, die das Plenum insoweit entlasten könnten, sind mit ihrem routinemäßigen Arbeitsprogramm zumeist weitgehend ausgelastet und zudem auch ihrer personellen Zusammensetzung nach oft nicht dafür geeignet, sich mit Sonderthemen - wie z.B. der Bewältigung besonderer Aspekte einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens oder der Abwehr einer feindlichen Übernahme - intensiver zu befassen. Hierfür werden daher immer häufiger kleine, mit in der betreffenden Materie besonders fachkundigen Aufsichtsratsmitgliedern besetzte sog. Ad-hoc-Ausschüsse eingerichtet, auf welche die Arbeit des Aufsichtsrats zu dem betreffenden Sonderthema verlagert wird.einbeziehen wird.
  • Cascante, Christian / Tyrolt, Jochen, 10 Jahre WpÜG - Reformbedarf im Übernahmerecht?
    In den letzten 10 Jahren hat sich das WpÜG als praktikabler Rechtsrahmen für Übernahmen bewährt. Trotzdem gibt es nach wie vor Bereiche, in denen aus Sicht der Praxis Unsicherheit oder Reformbedarf besteht. Nach einem kurzen transaktionsorientierten Rückblick werden daher im folgenden Artikel einige ausgewählte übernahmerechtliche Themen und mögliche alternative Regelungsansätze erörtert. Die Verfasser sprechen sich dabei u.a. dafür aus, de lege ferenda den Verzicht auf die Mindestan-nahmebedingung auch nach Ende der Annahmefrist zuzulassen, in eng begrenzten Ausnahmefällen dem Bieter einen Ausstieg aus dem Angebotsverfahren nach der Veröffentlichung gemäß § 10 WpÜG zu ermöglichen, bei Finanzierungsvorsorgemaßnahmen i.S.d. § 13 WpÜG unter bestimmten Voraussetzungen eine größere Flexibilität einzuräumen und den zivilrechtlichen Rechtsschutz bei Klagen auf eine den Mindestpreisvorschriften entsprechende Gegenleistung sinnvoll einzuschränken.

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