Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 8)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BAG 20.7.2023, 6 AZR 228/22
Organstellung und Betriebsübergang

Liegt der rechtlichen Beziehung zwischen Organ und Gesellschaft ein Arbeitsverhältnis zugrunde, geht bei einem Betriebsübergang gem. § 613a BGB zwar das Arbeitsverhältnis, nicht aber die Organstellung auf den Erwerber über.
(amtl.)

 

OLG Frankfurt 12.9.2023, 5 U 116/22
Keine Anwendung von § 179a AktG auf Publikums-KG

§ 179a AktG ist nicht analog auf eine Publikums-KG anwendbar, wenn die Gesellschafter der Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens zustimmen müssen.
(amtl.)

 

OLG Brandenburg 27.9.2023, 7 U 107/22
Auswirkungen einer grenzüberschreitenden Verschmelzung auf Genussrechte und stille Beteiligungen; internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht

1. Da es bei Streitigkeiten über Genussrechte und stille Beteiligungen nicht um Mitgliedschaftsrechte, sondern um schuldrechtliche Ansprüche geht, richtet sich die internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO.

2. Zu den Folgen einer grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme auf Genussrechte und stille Beteiligungen, die deutschem Recht unterliegen.
(alle nicht amtl.)

 

BFH 10.5.2023, V R 16/21
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

1. Bezieht der Unternehmer Leistungen für sog. Betriebsveranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind.

2. Der Vorsteuerabzug für sog. Aufmerksamkeiten (Freigrenze von 110 € je Arbeitnehmer und Kalenderjahr) richtet sich nach der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unternehmers (Fortführung des BFH-Urteils v. 9.12.2010 – V R 17/10, BFHE 232, 243 = BStBl. II 2012, 53).

3. Die Kosten des äußeren Rahmens einer Betriebsveranstaltung sind jedenfalls dann in die Berechnung der 110 €-Freigrenze einzubeziehen, wenn es sich um eine einheitliche Leistung handelt.
(alle amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.02.2024 10:38
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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