Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 13)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Hamm 13.7.2023, 20 U 64/22
Umfang der D&O-Versicherung mit Strafrechtsschutz

1. Bei einer D&O-Versicherung mit eingeschlossenem Strafrechtsschutz kann der Versicherer, wenn er zugunsten der versicherten Geschäftsführer im Falle bestrittener Wissentlichkeit der Pflichtverletzung „vorläufige Deckung“ bis zur gerichtlichen Feststellung der Wissentlichkeit versprochen hat, seiner vorläufigen Inanspruchnahme nicht mit Erfolg entgegenhalten, der strafrechtlich verfolgte Versicherte habe Unterrichtungsobliegenheiten verletzt, weil er sich nicht vom Versicherer zu den Anklagevorwürfen „vernehmen“ lasse, diesem keine Akteneinsicht in die Strafverfahrensakte ermögliche oder keinen Einblick in die Verteidigerhandakte gestatte und es dem Versicherer deshalb nicht möglich sei, den Versicherten vorzeitig der „wissentlichen Pflichtverletzung“ zu überführen.

2. Bei einer solchen D&O-Versicherung kann der Versicherer seiner Inanspruchnahme im „vorläufigen“ Strafrechtsschutz auch nicht § 109 VVG („mehrere Geschädigte“) entgegenhalten, wenn durch die Pflichtverletzung einzig der Fiskus geschädigter „Dritter“ ist. Insbesondere sind etwaige Ansprüche der Gesellschaft als Versicherungsnehmerin gegen ihre versicherten Geschäftsführer nach § 43 GmbHG nicht Ansprüche „Dritter“ i.S.d. § 109 VVG.
(alle amtl.)

 

OLG Hamm 19.6.2023, 8 U 21/23
Zur Ausschließung eines Kommanditisten aus Kommanditgesellschaft; einstweilige Verfügung

1. Der durch Mehrheitsbeschluss aus einer Kommanditgesellschaft ausgeschlossene Kommanditist kann unter Umständen im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen, bis zur Entscheidung in der Hauptsache weiterhin als Gesellschafter behandelt zu werden.

2. Die Wahl des Ortes für die Durchführung der Gesellschafterversammlung einer Kommanditgesellschaft darf nicht willkürlich oder schikanös für einen Gesellschafter sein. Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn als Ort zwar ein Konferenzraum in Geschäftsräumen ausgewählt wird, die einer Seite der zerstrittenen Gesellschafter zuzuordnen sind, dies aber in der Vergangenheit wiederholt praktiziert wurde und hierfür sachliche Gründe sprechen.

3. Zum wichtigen Grund, der die Ausschließung eines Gesellschafters aus einer Kommanditgesellschaft rechtfertigen kann.
(alle amtl.)

 

KG 6.3.2023, 8 W 1/23
Geltendmachung eines Herausgabeanspruchs durch GmbH hinsichtlich angemieteter Ehewohnung nach Trennung der Eheleute als Familiensache

Macht eine GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer ein Ehegatte ist und die die Ehewohnung angemietet hat, nach Trennung der Eheleute gegen den anderen Ehegatten einen Herausgabeanspruch aus einem vermeintlichen Leihvertrag geltend, so liegt in erweiternder Auslegung von § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG eine Familiensache vor.
(amtl.)

 

OLG Hamburg 25.5.2023, 4 W 38/23
Terminsgebühr im KapMuG-Verfahren

§ 24 Abs. 2 Satz 1 KapMuG betrifft nicht nur eine im erstinstanzlichen Musterverfahren erstmals entstehende Terminsgebühr, sondern auch andere im Zusammenhang mit dem Termin im Musterverfahren stehende Terminauslagen.
(nicht amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.03.2024 11:40
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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