Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 16)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Brandenburg 20.3.2024, 7 W 10/24
Verlegung des Satzungssitzes einer Kapitalgesellschaft ins Ausland

Die Verlegung des Satzungssitzes einer GmbH in das Ausland kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden.
(amtl.)

 

OLG Karlsruhe 27.2.2024, 19 W 19/23 (Wx)
Zur Berechnung der Notarkosten im Beurkundungsverfahren zur Übertragung einer Kommanditgesellschaft

Eine Gesellschaft, die im Wesentlichen die in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke hält und verwaltet, ist überwiegend vermögensverwaltend i.S.d. § 54 Satz 3 GNotKG tätig. Dabei ist unerheblich, ob der Erwerb der Grundstücke eigen- oder fremdfinanziert ist.
(amtl.)

 

OLG Düsseldorf 31.1.2024, 10 W 86/23
Überprüfung der Sachverständigenkosten im Beschwerdeverfahren

1. Das in § 66 Abs. 3 GKG vorgeschriebene Abhilfeverfahren bezweckt im Wege der Selbstkontrolle des Gerichts, dessen Entscheidung angefochten wird, die Vermeidung eines weiteren Beschwerdeverfahrens, so dass eine Vorlage an das Beschwerdegericht eine ausführliche sachliche Prüfung der vorgetragenen Beanstandungen gegen den Kostenansatz seitens des Gerichts voraussetzt.

2. Unerlässlich im Abhilfeverfahren ist insbesondere eine Prüfung der Plausibilität der von dem Sachverständigen angesetzten Kosten nach Maßgabe des allgemein erforderlichen Arbeitsaufwands eines sorgfältigen Sachverständigen.
(alle nicht amtl.)

 

BFH 16.5.2023, II R 35/20
Leichtfertige Steuerverkürzung durch unterlassene Anzeige bei der Grunderwerbsteuer

1. Die grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflichten der Beteiligten und Notare sind objektiver Natur.

2. Die Prüfung der leichtfertigen Steuerverkürzung folgt auch im Rahmen der Festsetzungsverjährung materiell-rechtlich dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Es gilt ein subjektiver Leichtfertigkeitsmaßstab.
(alle amtl.)
 

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.04.2024 12:05
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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